⚖️ Pfändungsschutz · §850k ZPO

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Pflichten, Schutz, Kosten — alles zum P-Konto und welche Bank dir bei aktiver Pfändung hilft.

1.499,99 €
geschützter Freibetrag pro Monat
7 Tage
Bearbeitungszeit der Bank (max.)
§ 850c ZPO
gesetzliche Grundlage
0,00 €
Aufpreis ggü. normalem Konto (Pflicht)

P-Konto bei welcher Bank?

Jede deutsche Bank ist verpflichtet, dein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Eine Neueröffnung als P-Konto ist meistens nur bei Banken mit deutscher Lizenz möglich (Comdirect, DKB, ING, Sparkasse, Norisbank). Bei EU-Banken ist eine Umwandlung in der Regel nicht vorgesehen.

Pflichten, Schutz, Kosten — alles zum P-Konto und welche Bank dir bei aktiver Pfändung hilft.

Anleitung: Konto in P-Konto umwandeln

  1. 1

    Antrag stellen

    Schriftlicher Antrag bei deiner Bank — kostenlos und gesetzlich verpflichtet.

  2. 2

    Bescheinigung beschaffen

    Pfändungsfreibetrags-Bescheinigung holst du dir bei einer Schuldnerberatung oder Anwalt.

  3. 3

    Bescheinigung einreichen

    Bei der Bank einreichen — schützt dann auch erhöhte Freibeträge (z.B. bei Unterhaltspflichten).

  4. 4

    Konto nutzen

    Lastschriften, Karte, Überweisungen — alles wie gewohnt, aber gepfändete Beträge sind geschützt.

Frag uns dein P-Konto-Anliegen

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Häufige Fragen zum P-Konto

Wer braucht ein P-Konto?

Jeder, der eine Pfändung erwartet oder bereits hat, sollte sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit ist dein Existenzminimum geschützt.

Was kostet ein P-Konto?

Ein P-Konto darf nicht mehr kosten als ein normales Girokonto. Bei vielen Banken ist es sogar kostenlos.