Recht auf Basiskonto: Ihr gesetzlicher Anspruch

Seit 2016 hat jede Person in Deutschland Anspruch auf ein Basiskonto – unabhängig von Schufa-Einträgen, Einkommen oder Wohnsitz.

Was ist ein Basiskonto?

Das Basiskonto (auch Jedermann-Konto) ist ein gesetzlich garantiertes Girokonto, das grundlegende Zahlungsfunktionen bietet: Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, eine Debitkarte und Online-Banking. Es wird auf Guthabenbasis geführt – ein Dispositionskredit ist nicht enthalten.

Wer hat Anspruch?

Seit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) von 2016 hat jede Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, Anspruch auf ein Basiskonto. Dies gilt ausdrücklich auch für Personen mit negativer Schufa, ohne festen Wohnsitz, ohne deutsche Staatsbürgerschaft, in Privatinsolvenz sowie Asylbewerber.

Was kostet ein Basiskonto?

Die Gebühren variieren je nach Bank. Bei einer Finanztip-Stichprobe lagen die Kosten zwischen 0 und 100 Euro im Jahr. Einige Banken verlangen monatliche Kontoführungsgebühren, die deutlich über denen normaler Girokonten liegen können.

So beantragen Sie ein Basiskonto

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Bank wählen

Jede Bank, die Girokonten anbietet, muss auch ein Basiskonto bereitstellen. Vergleichen Sie die Konditionen.

2

Antrag stellen

Stellen Sie den Antrag auf ein Basiskonto. Die Bank muss innerhalb von 10 Geschäftstagen reagieren.

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Bei Ablehnung: Recht durchsetzen

Wird Ihr Antrag ungerechtfertigt abgelehnt, können Sie sich an die BaFin wenden oder den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Basiskonto vs. Neobank-Konto

Alternativ zum Basiskonto können Sie bei Neobanken wie Revolut, bunq oder Vivid Money ein Konto ohne Schufa-Abfrage eröffnen. Diese bieten oft modernere Features, bessere Apps und keine oder niedrigere Gebühren als Basiskonten bei traditionellen Banken.

Die moderne Alternative zum Basiskonto

Neobanken bieten oft bessere Konditionen als Basiskonten – ohne Schufa-Check und mit modernen Features.

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